
Warum müssen Kunden auf dem Wochenmarkt und in Geschäften eigentlich eine Maske tragen, die Markthändler und Verkäufer hingegen nicht? Immer wieder erreichen die Redaktion Leserbriefe, in denen Unverständnis über die „ungerechte“ Maskenregelung geäußert wird.
Wochenblatt-Redakteurin Katrin Hainke hat sich unter den Besuchern auf dem Wochenmarkt auf dem Tibarg umgehört und nach ihrer Meinung gefragt.
Ellen Menk (84) Alsterdorf: Ich finde es verständlich, dass für die Markthändler keine Maskenpflicht besteht. Da durch die Verkaufsstände ausreichend Abstand besteht und wir draußen sind, habe ich auch keine Angst vor einer Infektion. Meiner Meinung nach wäre es nicht zumutbar, den ganzen Tag mit einer Maske dort zu stehen. Ich selbst trage sie nur sehr ungern, akzeptiere aber die Regelung. Und den Wochenmarkt besuche ich trotzdem gerne.
Kurt Penquitt (80) Schnelsen: Kritische Situationen im Hinblick auf das Tragen der Masken und das Abstandhalten erlebe ich auf dem Niendorfer Wochenmarkt nicht – im Bus beispielsweise herrscht viel mehr Gedränge. Ein Problem damit, dass die Markthändler keine Maske tragen, habe ich grundsätzlich nicht. Aus Gründen der Gerechtigkeit fände ich es allerdings richtig, dass die Maskenpflicht für alle gilt.
Wiebke Acker (61) Niendorf: Ich bin der Meinung, dass gleiches Recht beziehungsweise die gleiche Pflicht für alle Menschen gelten sollte. Wenn die Kunden eine Maske tragen, dann sollten dies auch die Markthändler und Verkäufer zum Schutz ihrer Kunden tun. Die atmungsaktiven Masken können auch eine längere Zeit getragen werden. Ich glaube zudem nicht, dass die Plexiglasscheiben ausreichenden Schutz bieten.
Sven Jablonowski (44) Markthändler aus Bordesholm: Dass sie hier im Freien eine Maske tragen müssen, stößt bei einigen Kunden auf Unmut. Unverständnis über die fehlende Maskenpflicht für uns Markthändler erlebe ich allerdings sehr selten. Wenn ich den ganzen Tag eine Maske tragen müsste, würde das meine Arbeit deutlich erschweren, zumal ich den Markt „zum Luftholen“ zwischendurch nicht einfach mal verlassen kann.
So ist die Maskenpflicht in Hamburg geregelt
Gemäß der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus gilt für alle Kunden, unter anderem in Geschäften, Restaurants und auf Wochenmärkten, eine Maskenpflicht (§13). „Kunden halten sich nur für eine vergleichsweise kurze Zeit in den Verkaufsräumen oder auf dem Wochenmarkt auf“, betont Anja Segert von der Pressestelle der Ham-burger Sozialbehörde: „Angesichts des Ziels des Schutzes vor einer Erkrankung ist
das Maskentragen für diesen Zeitraum zumutbar.“ Anders sieht das bei Verkäufern und Dienstleistern aus, für die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Der Arbeitgeber ist jedoch dazu verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko für sich und andere zu minimieren. Vorrangig gehören dazu der Abstand von 1,5 Metern und eine gute Belüftung. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden. Technische Maßnahmen sind beispielsweise Abtrennungen zwischen Kunden und Beschäftigten. Als organisatorische Maßnahme wäre es unter anderem möglich, Waren vor oder nach Ladenschluss einzuräumen. Erst wenn all das nicht möglich ist, müssen Masken zum Einsatz kommen.
kh
Der Beitrag Warum nicht gleiche Bestimmung für alle? erschien zuerst auf Niendorfer Wochenblatt.